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Die Rechtsverordnung wird im Staatsanzeiger von Rheinland-Pfalz und im Amtsblatt des Saarlandes veröffentlicht. Sie tritt am 1. Juni 1979 in Kraft. Sie tritt 30 Jahre nach diesem Tage außer Kraft, unbeschadet einer früheren Aufhebung, insbesondere für den Fall, dass ein Schutz für die Wassergewinnungsanlage entbehrlich wird. Trier, den 1. Juni 1979 Bezirksregierung Trier Regierungspräsident