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Je eine Ausfertigung der zu dieser Rechtsverordnung gehörenden Pläne wird
bei der Bezirksregierung Trier - Obere Wasserbehörde - in Trier,
bei der Verbandsgemeinde Saarburg und beim Landrat des [4] Kreises Merzig-Wadern - untere Wasserbehörde - in Merzig und
bei der Gemeinde Mettlach, zu jedermanns Einsicht aufbewahrt.