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Zu Gunsten der Gemeinde Mandelbachtal wird für die in der Gemarkung Ormesheim, Flur „Im Handschuhfeld“, Parzelle Nr. 1202/1 und Flur „Im Bruch“, Parzelle Nr. 1413/14 befindliche Wassergewinnungsanlage ein Wasserschutzgebiet (WSG) festgesetzt. Das Schutzgebiet besteht aus einer Zone, der „Weiteren Schutzzone“ - Zone III - und ist in dem Plan des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz „Grundwasserschutzgebiet Ormesheim“ vom 29. September 1969 mit einer grünen Markierung umgrenzt.