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Die Grenze des Schutzgebiets verläuft, an der Straße Ormesheim-Hunackerhof beginnend, zunächst in östlicher und im weiteren Verlauf in nordöstlicher Richtung weitgehend entlang vorhandener Feld- bzw. Waldwege, bis etwa zu dem Gelände „In den Rödern“. Von dort schwenkt sie unter Anlehnung an Parzellengrenzen bis zum Ormesheimer Friedhof nach Nordwesten, wobei die Hauptstraße nach Aßweiler und der Ormesheimer Weg überquert werden. Ab dem Friedhof führt sie entlang von Grundstücksgrenzen nach Westen bis zum Saarbach. Dabei werden der Krähenbergweg und die Hauptstraße nach Ommersheim überquert. Entlang des Saarbaches verläuft die Schutzgebietsgrenze nach Süden, überquert die Hauptstraße nach Eschringen, stößt im Gebiet „am Koppelberg“ auf einen Weg, führt von dort nach Südosten, immer unter weitgehender Ausnutzung vorhandener Wege und Parzellengrenzen, und erreicht an der Straße Ormesheim-Hunackerhof den Ausgangspunkt. Für die Lage und Ausdehnung des WSG ist der vorerwähnte Plan „Grundwasserschutzgebiet Ormesheim“, Maßstab 1:2.500, vom 29. September 1969, maßgebend. Eine Ausfertigung des Lageplans wird aufbewahrt: bei der Landesplanung im Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr, bei dem Saarpfalz-Kreis als untere Wasserbehörde und als untere Bauaufsichtsbehörde, bei dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz und bei der Gemeinde Mandelbachtal.