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Das Schutzgebiet gliedert sich in folgende Zonen:
Die Fassungsbereiche erstrecken sich auf Teile der Grundstücke:
Die engere Schutzzone umfasst Grundstücke auf Gemarkung:
Die Grenze der weiteren Schutzzone ist aus der als Anlage [1] abgedruckten Karte ersichtlich.
Die Abgrenzung des Wasserschutzgebiets und seiner Schutzzonen ergibt sich aus den nachstehend aufgeführten Plänen, die Bestandteil dieser Verordnung sind. [1]
Übersichtsplan M. 1:10.000, mit Einzeichnung der Schutzzone II, der Schutzzone III und der sieben Wassergewinnungsanlagen,
Lageplan M. 1:10.000, mit Einzeichnung der Schutzzone III und der sieben Wassergewinnungsanlagen,
Übersichtsplan der Flurkarten M. 1:5.000, mit Einzeichnung der Schutzzone II und der sieben Wassergewinnungsanlagen,
Abzeichnung der Flurkarten M. 1:1.000 (Blatt 1-11), mit Einzeichnung der Schutzzone II,
3 Flurkarten M. 1:1.000, mit Einzeichnung der Schutzzonen I,
6 Flurkarten M. 1:1.000, mit Eigentumsnachweisen für die Grundstücke der Fassungsbereiche.
Eine Ausfertigung der Pläne wird zu jedermanns Einsicht aufbewahrt bei:
der Gemeinde Schmelz,
dem Landkreis Saarlouis - untere Wasserbehörde,
dem Landkreis Saarlouis - untere Bauaufsichtsbehörde,
dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz in Saarbrücken.
Veränderungen der Grenzen oder der Bezeichnungen der in Absatz 2 und 3 genannten Grundstücke berühren die festgesetzten Grenzen der Schutzzonen nicht.
Die Fassungsbereiche sind zu umzäunen, die engeren Schutzzonen in der Natur in geeigneter Weise kenntlich zu machen.