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Das Schutzgebiet gliedert sich in folgende Zonen: vier Fassungsbereiche (Zone I) - rot gekennzeichnet -, eine engere Schutzzone (Zone II) - blau gekennzeichnet -, eine weitere Schutzzone (Zone III) - grün gekennzeichnet -.
Die Fassungsbereiche erstrecken sich auf folgende Grundstücke: (z.T. = zum Teil) Gemarkung Saarwellingen Brunnen I, Flur 14, Parz.-Nrn: 75/3 z.T. Gemarkung Saarwellingen Brunnen II, Flur 13, Parz.-Nrn: 49/2 z.T., 160/1 z.T. Gemarkung Schwarzenholz Brunnen III, Flur 11, Parz.-Nrn: 43/2, 44/1, Gemarkung Saarwellingen, Flur 14, Parz.-Nr: 50/1 z.T. Gemarkung Saarwellingen Brunnen IV, Flur 14, Parz.-Nrn: 49/1 z.T.
Die engere Schutzzone umfasst Grundstücke auf:
Die weitere Schutzzone ist aus dem als Anlage [2] abgedruckten Übersichtsplan ersichtlich. Der Grenzverlauf ergibt sich aus den Punkten 1 bis 30. (Soweit Wasserschutzgebiete sich berühren, gilt die Straßen- bzw. Wegemitte als Grenze, im Übrigen gilt bei Feld- und Waldwegen der äußere Rand, bei Orts- und Landstraßen der innere Rand als Grenze).
Die Abgrenzung des Wasserschutzgebiets und seiner Schutzzonen ergibt sich aus den nachstehend aufgeführten Plänen, die Bestandteil dieser Verordnung sind [2]: 3. Abzeichnung der Flurkarte i. M. 1:1.250 mit Einzeichnung der Zonen II und I.
Übersichtsplan i. M. 1:10.000 mit Einzeichnung der Zone III, Zone II, der Brunnen und den Punkten zur Grenzbeschreibung,
Eine Ausfertigung der Pläne wird zu jedermanns Einsicht aufbewahrt bei:
Lageplan i. M. 1:10.000 mit Einzeichnung der Zone III, der Brunnen und der Beschilderung,
der Gemeinde Saarwellingen,
der Gemeinde Schwalbach,
dem Landkreis Saarlouis - untere Wasserbehörde -,
dem Landkreis Saarlouis - untere Bauaufsichtsbehörde -,
dem Ministerium für Umwelt - Landesplanungsbehörde - in Saarbrücken,
Die Pläne können dort während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
Veränderungen der Grenzen oder der Bezeichnungen der in den Absätzen 2, 3 und 4 genannten Grundstücke berühren die festgesetzten Grenzen der Schutzzonen nicht.
Die Fassungsbereiche sind durch Umzäunung abgegrenzt.