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In der weiteren Schutzzone ist der Schutz vor weit reichenden Beeinträchtigungen, insbesondere vor nicht oder schwer abbaubaren chemischen und radioaktiven Verunreinigungen, zu gewährleisten. Aus diesem Grund sind insbesondere verboten:
Versenkung von Abwasser einschließlich gesammelter Straßenwässer, Versenkung oder Versickerung radioaktiver Stoffe,
Lagerung, Umschlag und gewerbliche Nutzung von Halogen-Kohlenwasserstoffen,
Ablagern, Aufhalden oder Beseitigung durch Einbringen in den Untergrund von radioaktiven Stoffen oder wassergefährdenden Stoffen, z.B. von Giften, auswaschbaren beständigen Chemikalien, Öl, Teer, Phenolen, Pflanzenbehandlungsmitteln, Rückständen von Erdölbohrungen,
Fernleitungen für wassergefährdende Stoffe,
Betriebe mit Verwendung oder Abstoß radioaktiver oder wassergefährdender Stoffe,
Massentierhaltung,
offene Lagerung und Anwendung von Pflanzenbehandlungsmitteln, deren Gebrauchsanweisung eine von der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft erteilte Auflage für Wasserschutzgebiete enthält,
Abwasserlandbehandlung, Abwasserverregnung, Versickerung von Abwasser einschließlich des von Straßen und sonstigen Verkehrsflächen abfließenden Wassers, Untergrundverrieselung, Sandfiltergräben, Abwassergruben,
Lagern radioaktiver oder wassergefährdender Stoffe, ausgenommen Lagern von Heizöl für den Hausgebrauch und von Dieselöl für landwirtschaftlichen Betrieb, wenn die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen für Bau, Antransport, Füllung, Lagerung und Betrieb getroffen und eingehalten werden,
Wohnsiedlungen, Krankenhäuser, Heilstätten und Gewerbebetriebe, wenn das Abwasser nicht vollständig und sicher aus der Zone III hinausgeleitet wird,
Umschlags- und Vertriebsstellen für Heizöl, Dieselöl, für alle übrigen wassergefährdenden Stoffe und für radioaktive Stoffe,
Start-, Lande- und Sicherheitsflächen sowie Anflugsektoren und Notabwurfplätze des Luftverkehrs,
Manöver und Übungen von Streitkräften und anderen Organisationen; militärische Anlagen,
Abfallentsorgungsanlagen, Lagerplätze für Autowracks und Kraftfahrzeugschrott,
Abwasserreinigungsanlagen (Kläranlagen),
Entleerung von Wagen der Fäkalienabfuhr,
Versenkung oder Versickerung von Kühlwasser,
Erdaufschlüsse, durch die die Deckschichten wesentlich vermindert werden, vor allem wenn das Grundwasser ständig oder zu Zeiten hoher Grundwasserstände aufgedeckt oder eine schlecht reinigende Schicht freigelegt wird und keine ausreichende und dauerhafte Sicherung zum Schutz des Grundwassers vorgenommen werden kann,
Neuanlage und Erweiterung von Friedhöfen,
Rangierbahnhöfe,
Verwendung von wassergefährdenden auswasch- oder auslaugbaren Materialien zum Straßen-, Wege- und Wasserbau,
Bohrungen zum Aufsuchen oder Gewinnen von Erdöl, Erdgas, Kohlensäure, Mineralwasser, Salz, radioaktiven Stoffen sowie zur Herstellung von Kavernen.