§ 7 WasMotRVVerordnung über das Fahren mit Wassermotorrädern auf den Binnenschiffahrtsstraßen
Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung für einzelne zum Verkehr mit Wassermotorrädern freigegebene…
§ 1 Abs. 1 WasSkiV 1990Auf den Binnenschiffahrtstraßen darf das Wasserskilaufen nur betrieben werden Eine Wasserskiausrüstung gilt als verkehrssicherheitstechnisch geeignet, wenn sie…
§ 6 Nr. 1 WasSkiV 1990als Schiffsführer oder Wasserskiläufer entgegen § 1 Abs. 1 Satz 1 das Wasserskilaufen betreibt,
Art. 1 Abs. 2 Nr. 4 SN-14104Zweite Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Sächsischen Schifffahrtsverordnung
die Verordnung über das Wasserskilaufen auf den Binnenschiffahrtsstraßen (Wasserskiverordnung) vom 17. Januar 1990 (BGBl. I S. 107), zuletzt geändert durch…