§ 113 BTGO 2025Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Die Wahl des Wehrbeauftragten erfolgt mit verdeckten Stimmzetteln (§ 49).
§ 115 Abs. 2 BTGO 2025Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Die Herbeirufung des Wehrbeauftragten zu den Sitzungen des Bundestages kann von einer Fraktion oder von anwesenden fünf vom Hundert der Mitglieder des…
§ 41 Abs. 1 SBGSoldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz
Die Mitglieder der Vertrauenspersonenausschüsse im Sinne des § 39 Absatz 1 werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.…
§ 7 Abs. 5 BTGO 2025Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Absatz 4 gilt auch für die dem Wehrbeauftragten beigegebenen Beschäftigten. Maßnahmen nach Absatz 4 Satz 4 erfolgen im Benehmen mit dem Wehrbeauftragten. Für…
§ 40 Abs. 1 SBGSoldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz
Die Mitglieder des Gesamtvertrauenspersonenausschusses werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Wahlberechtigt sind…