§ 6 WBeauftrGGesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages
Der Bundestag und der Verteidigungsausschuß können jederzeit die Anwesenheit des Wehrbeauftragten verlangen.
§ 13 WBeauftrGGesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages
Der Bundestag wählt in geheimer Wahl mit der Mehrheit seiner Mitglieder den Wehrbeauftragten. Vorschlagsberechtigt sind der Verteidigungsausschuß, die…
§ 15 Abs. 4 WBeauftrGGesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages
Der Bundestag kann auf Antrag des Verteidigungsausschusses seinen Präsidenten beauftragen, den Wehrbeauftragten abzuberufen. Dieser Beschluß bedarf der…
§ 1 Abs. 2 WBeauftrGGesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages
Der Wehrbeauftragte wird auf Weisung des Bundestages oder des Verteidigungsausschusses zur Prüfung bestimmter Vorgänge tätig. Eine Weisung kann nur erteilt…
§ 7 Abs. 5 BTGO 2025Aufgaben des Präsidenten
Absatz 4 gilt auch für die dem Wehrbeauftragten beigegebenen Beschäftigten. Maßnahmen nach Absatz 4 Satz 4 erfolgen im Benehmen mit dem Wehrbeauftragten. Für…