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Bei dem für Weiterbildung zuständigen Ministerium wird ein Landesbeirat für die gemeinwohlorientierte Weiterbildung gebildet. Näheres über Aufgaben, die Zusammensetzung und die Berufung der Mitglieder regelt das für Weiterbildung zuständige Ministerium durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem für die Eltern- und Familienbildung zuständigen Ministerium und nach Anhörung der für Weiterbildung und für Familienbildung zuständigen Ausschüsse des Landtags.
Bei dem für Weiterbildung zuständigen Ministerium wird ein Landesbeirat für die gemeinwohlorientierte Weiterbildung (Landesweiterbildungsbeirat) gebildet.
Die Mitglieder des Landesweiterbildungsbeirats und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden auf Vorschlag der in § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 bis 8…
Zu den Sitzungen des Landesweiterbildungsbeirats lädt das für Weiterbildung zuständige Ministerium ein.
Das für Weiterbildung zuständige Ministerium führt die Geschäftsstelle des Landesweiterbildungsbeirats.
Das für Weiterbildung zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung
Ihm gehören je zu gleichen Teilen an Auf Vorschlag der Landesorganisationen werden die Vertreter und Vertreterinnen der anerkannten Einrichtungen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.