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Das Gesetz tritt am 1. Januar 1975 in Kraft.
Für die Feststellung der Zuweisungen und Förderbeträge des Landes für das Jahr 2021 ist die am 1. Januar 2021 geltende Fassung dieses Gesetzes anzuwenden.
§ 19 ist für eine Förderung erst ab dem 1. Januar 2023 anzuwenden. Hinweis Neufassung der Gesetze (Artikel 10 des Gesetzes v. 27. 1. 2004 (GV. NRW. S. 30)) Die zuständigen Ministerien werden ermächtigt, die durch dieses Gesetz geänderten Gesetze in einer neuen Fassung mit neuem Datum und in fortlaufender Paragrafenreihenfolge bekannt zu machen und dabei Unstimmigkeiten im Wortlaut zu berichtigen. Zum Textanfang
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 2009 in Kraft. Der Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen Hinweis: (Artikel 2 der Elften Verordnung zur…
Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 6 mit Wirkung vom 1. November 2022 in Kraft.
Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. Januar 2022 in Kraft. § 18 tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft.
Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft.
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 31. Dezember 1985 in Kraft.
Diese Verordnung tritt am 1. August 2014 in Kraft.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.