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Einmal in jeder Legislaturperiode legt das für Weiterbildung zuständige Ministerium auf Grundlage des Berichtswesens Weiterbildung Nordrhein-Westfalen einen Landesweiterbildungsbericht vor und leitet diesen dem Landtag zu. VII. Abschnitt Inkrafttreten, Übergang
Einmal in jeder Legislaturperiode erstellt und veröffentlicht das für Kultur zuständige Ministerium einen Landeskulturbericht, der zur Angebots- und…
Die Ergebnisse werden einmal in jeder Legislaturperiode von der Supportstelle Weiterbildung für einen Landesweiterbildungsbericht (§ 27 des…
Die Landesregierung legt dem Landtag, erstmalig zum 1. Januar 1982, alle fünf Jahre einen Bericht über die Situation der Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen…
Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2020 und danach alle fünf Jahre über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieser Rechtsverordnung.…
Das für die Pflegeberufe zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung erstmals bis zum 30. April 2022 und danach alle zwei Jahre über die Notwendigkeit…
Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2016 und danach alle fünf Jahre über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieses Gesetzes. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.