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Ist die Abschlussprüfung nicht bestanden, kann sie in den nicht bestandenen Prüfungsteilen einmal wiederholt werden. Die Frist bis zur erneuten Prüfung beträgt mindestens drei und höchstens neun Monate. Sind Auflagen erteilt worden, ist deren Erfüllung nachzuweisen. § 7 Absatz 1 gilt entsprechend.
Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann innerhalb eines Jahres zweimal wiederholt werden. § 5 gilt entsprechend. Von der Jahresfrist in Satz 1 kann die…
Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann innerhalb eines Jahres zweimal wiederholt werden. § 2 gilt entsprechend. Von der Jahresfrist in Satz 1 kann die…
Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann sie auf Antrag einmal wiederholen. Die Frist, innerhalb derer die Prüfung wiederholt werden kann, schlägt der…
Die Prüfung eines nicht bestandenen Moduls kann einmal wiederholt werden. Über Zeitpunkt und Inhalt der Wiederholungsprüfung entscheidet die…
Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann einmal wiederholt werden. Umfang und Zeitpunkt der Wiederholung sowie Auflagen im Hinblick auf die Wiederholung von…
Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann sie einmal wiederholen. Die Frist, nach deren Ablauf die Prüfung wiederholt werden kann, bestimmt das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.