Gesetze
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Der Prüfungsausschuss entscheidet mit Stimmenmehrheit. Stimmenthaltung ist nicht zulässig.
Zuständig für die Durchführung der Prüfung, Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten sowie für die Abnahme von praktischen und mündlichen Prüfungen ist der…
Der Prüfungsausschuß entscheidet in allen Prüfungsangelegenheiten, soweit nichts anderes bestimmt ist. Er entscheidet insbesondere,
Der Prüfungsausschuss beschließt auf der Grundlage der jeweiligen Ausbildungsordnung die Prüfungsaufgaben.
Zuständig für die Durchführung der Prüfung, Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten sowie für die Abnahme von praktischen und mündlichen Prüfungen ist der…
Der Prüfungsausschuss ist gehalten, einheitliche und auch überregional erstellte Prüfungsaufgaben zu übernehmen.
Der Prüfungsausschuss erstellt und beschließt auf der Grundlage der Ausbildungsordnung die Prüfungsaufgaben, Lösungsvorschläge und Hinweise für die Bewertung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.