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Die Weiterbildung kann entweder mit dem Weiterbildungsschwerpunkt „Intensivpflege und Anästhesie“ oder mit dem Weiterbildungsschwerpunkt „pädiatrische Intensivpflege und Anästhesie“ durchgeführt werden. Die theoretische Weiterbildung umfasst mindestens 720 Stunden à 45 Minuten unter Anleitung. Die praktische Weiterbildung umfasst mindestens 1 200 Stunden à 60 Minuten, davon je nach Weiterbildungsschwerpunkt mindestens 400 Stunden in der internistischen/neurologischen Intensivpflege bzw. in der pädiatrischen/neonatologischen Intensivpflege, je nach Weiterbildungsschwerpunkt 400 Stunden in der operativen Intensivpflege bzw. kinderchirurgischen Intensivpflege und 400 Stunden im Anästhesiedienst sowie weiteren praktischen Einsätzen in der Intensivpflege und Anästhesie. Zuzüglich zu den Stunden der theoretischen und praktischen Weiterbildung nach den Sätzen 2 und 3 sind die Modulprüfungen nach § 8 durchzuführen.
Die theoretische Weiterbildung umfasst mindestens 720 Stunden à 45 Minuten. Die praktische Weiterbildung umfasst mindestens 1 200 Stunden à 60 Minuten unter…
Die theoretische Weiterbildung umfasst mindestens 720 Stunden à 45 Minuten, davon 160 Stunden für 2 Wahlpflichtmodule. Die praktische Weiterbildung umfasst…
Die Weiterbildung wird in modularer Form in berufsbegleitenden Lehrgängen von mindestens zwei bis zu vier Jahren oder als Vollzeitlehrgang durchgeführt. Sie…
Der theoretische und praktische Unterricht umfasst mindestens 720 Unterrichtsstunden (davon mindestens 360 im Klassenverband) zu je 45 Minuten in folgenden…
Dauer und Umfang der AusbildungDie fachtheoretische Ausbildung (§ 9 Absatz 1 Nummer 4) dauert zwei Jahre, in Teilzeitform bis zu vier Jahre; hieran schließt…
Die theoretische Weiterbildung im Kurs öffentliches Gesundheitswesen, die in Abschnitten abgeleistet werden kann, umfasst 720 Stunden (sechs Monate). Eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.