§ 69a Abs. 1 ZDGGesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer
Eintragungen in den Personalakten über Disziplinarmaßnahmen sind nach einem Jahr zu tilgen; die darüber entstandenen Vorgänge sind aus den Personalakten zu…
§ 16 Abs. 3 BDGBundesdisziplinargesetz
Eintragungen in der Personalakte über die Disziplinarmaßnahme sind nach Eintritt des Verwertungsverbots von Amts wegen zu entfernen und zu vernichten. Der…
§ 65 Abs. 1 ZDGGesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer
Die Disziplinarmaßnahme wird durch eine schriftliche, mit Gründen versehene Disziplinarverfügung verhängt, die dem Dienstleistenden zuzustellen oder zu eröffnen…
§ 37 Abs. 3 WDOVerhängen der Disziplinarmaßnahme
Die Disziplinarverfügung muss bei der Bekanntgabe schriftlich festgelegt sein. Sie muss Zeit, Ort und Sachverhalt des Dienstvergehens, die Schuldform sowie Art…
§ 115 WDOInhalt des Disziplinargerichtsbescheids
Der Disziplinargerichtsbescheid enthält