Verordnung über den Sachverständigenausschuss bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zur Bewertung beabsichtigter Informationen über die Auswirkungen des Weinkonsums auf die Gesundheit und das Verhalten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 6 WeinASachV
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