Zum Inhalt springen
JunodaJunoda
Gesetze

Gesetz wird geladen …
§ 9a WeinG 1994 — Abgabe, Verwendung oder Verwertung von Wein, Jungwein oder Traubenmost aus nicht selbst erzeugten Weintrauben, nicht selbst erzeugtem Jungwein oder nicht selbst erzeugtem Traubenmost | Junoda