§ 7 Abs. 2 WeinkMstrVWeitere Anforderungen
Die Prüfung in den Teilen III und IV der Meisterprüfung bestimmt sich nach der Allgemeinen Meisterprüfungsverordnung.
§ 3 Abs. 3 WinzMeistPrVVerordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Winzer/Winzerin
Die Prüfung besteht aus einem Arbeitsprojekt nach Maßgabe des Absatzes 4 und einer Weinbeschreibung nach Maßgabe des Absatzes 5.
§ 4 Abs. 1 Nr. 1 BrauMMstrVVerordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Brauer- und Mälzer-Handwerk
Beurteilen von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen,
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 WinzMeistPrVVerordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Winzer/Winzerin
Produktion, Verfahrenstechnik und Vermarktung, 0 2.Betriebs- und Unternehmensführung,
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 WinzMeistPrVVerordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Winzer/Winzerin
Produktion, Verfahrenstechnik und Vermarktung:Erstellen von Planungen und Kalkulationen für Produktion und Vermarktung unter Beachtung der Betriebs- und…