Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Versender von Erzeugnissen, die in getrennten Abteilungen desselben Transportbehältnisses befördert oder bei einer Beförderung vermischt werden, hat auf dem Begleitdokument bei dessen Ausstellung deutlich lesbar in urkundenfester Schrift die Wörter „vermischt mit Teilmenge(n) aus Begleitdokument ... “ und die Bezugsnummern des für jede Teilmenge ausgestellten Begleitdokuments zu vermerken. Satz 1 ist entsprechend anzuwenden, sofern das Begleitdokument elektronisch bereitgestellt wird. § 11 Absatz 2 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass die Begleitdokumente aller in die Gesamtmenge eingegangenen Teilmengen und entsprechende Kopien zusammen vorgangsbezogen geordnet aufzubewahren sind.
Statt der Begleitdokumente aller in die Gesamtmenge eingegangenen Teilmengen oder entsprechender Kopien kann dem Empfänger ein vom Verfügungsberechtigten der Gesamtmenge ausgestelltes Begleitdokument oder eine entsprechende Kopie ausgehändigt oder elektronisch bereitgestellt werden. Der Aussteller hat eine Kopie des Begleitdokuments für die Gesamtmenge mit den Begleitdokumenten oder entsprechender Kopien für die Teilmengen nach Maßgabe des Artikels 35 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/274 in der Fassung vom 19. Februar 2025 und zusammen vorgangsbezogen geordnet aufzubewahren.
§ 14 Absatz 1 bleibt unberührt.
Die nach Anhang VI Abschnitt A Nummer 8 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 436/2009 erforderlichen Vermerke über Mischungen sind auf dem Begleitpapier deutlich…
Ein Begleitpapier braucht nicht ausgestellt zu werden für die Beförderung von Weintrauben, Maische und Most aus eigener Erzeugung der Mitglieder von…
Für die in § 18 Abs. 8 Satz 2 der Weinverordnung genannten Erzeugnisse, deren Beförderung im Inland beginnt, hat der zur Ausstellung des Begleitpapiers nach…
Für die ausschließlich im Inland stattfindende Beförderung von Weinbauerzeugnissen in Behältnissen mit einem Nennvolumen von mehr als 60 Litern ist ein…
Die zur Ausstellung des Begleitpapiers verpflichtete Person hat in dem Begleitpapier neben den nach der Verordnung (EG) Nr. 436/2009 und nach der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben einer.
Welche und warum — mit Abonnement