§ 3 Abs. 2 ZinnRVorRVVerordnung über die Gewährung von Vorrechten und Immunitäten an den Internationalen Zinnrat nach dem Fünften Internationalen Zinn-Übereinkommen vom 21. Juni 1975
Diese Verordnung tritt an dem Tage außer Kraft, an dem das Übereinkommen für die Bundesrepublik Deutschland außer Kraft tritt.
§ 3 Abs. 3 WTOVerordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Weltorganisation für Tourismus
Der Tag des Inkrafttretens und des Außerkrafttretens ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
§ 3 WinzAusbStEignVVerordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Winzer/zur Winzerin
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 4 Abs. 1 WeinRZVO NRWVerordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Weinrechts
Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Weinrechtszuständigkeits-Verordnung vom 14. März…
§ 10 WinzMeistPrVVerordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Winzer/Winzerin
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.