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Das Vermögen der Wohnungsbauförderungsanstalt Nordrhein-Westfalen verbleibt bei der NRW.BANK.
Die NRW.BANK übernimmt alle Aufgaben und Geschäfte der Wohnungsbauförderungsanstalt Nordrhein-Westfalen. Sie tritt in alle Rechte und Pflichten der Wohnungsbauförderungsanstalt Nordrhein-Westfalen ein, die dieser im Rahmen ihrer Teilrechtsfähigkeit zugeordnet sind.
Das Vermögen der Wohnungsbauförderungsanstalt Nordrhein-Westfalen wird Stammkapital der NRW.BANK.
Der NRW.BANK wird auf Grundlage des § 3 Absatz 6 Satz 1 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen die Verwaltung der…
In der Rechtsverordnung nach Absatz 5 kann das für das Wohnungswesen zuständige Ministerium der NRW.BANK die Verwaltung der zur Förderung des Wohnungswesens vom…
Der NRW.BANK wird die Durchführung des Programms "Förderprogramm zur Unterstützung bei der Schaffung von angemessenem Wohneigentum" als Aufgabe zur…
Die Wohnungsbauförderungsanstalt Nordrhein-Westfalen wird mit Wirkung vom 1. Januar 2010 aufgelöst.
Zur Erfüllung ihres Auftrags wird die NRW.BANK in folgenden Förderbereichen tätig: a) Mittelstand und Existenzgründung, b) öffentliche Wohnraumförderung,…
Der NRW.BANK wird die Abwicklung des Bestandsgeschäfts, Fondsmanagement und Darlehensverwaltung im Rahmen des Programms Investitionskapital zur ausschließlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.