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Aus dem mit dem Jahresabschluss der NRW.BANK festgestellten Jahresüberschuss der Wohnungsbauförderungsanstalt für das Geschäftsjahr 2009 sind jeweils auf Anforderung des Landes unmittelbar an den Bund im Jahr 2010 fällig werdende Zinsbeträge zu zahlen, die das Land aufgrund der Inanspruchnahme von Darlehen des Bundes zur Förderung des Wohnungsbaus und der Modernisierung (Finanzhilfen gemäß Artikel 104a Absatz 4 Grundgesetz in der bis zum 31. August 2006 geltenden Fassung) zu leisten hat.
Auf Verlangen der Kreditanstalt für Wiederaufbau ist ihr die Darlehens- und Zinsschuld eines Darlehensnehmers zu zahlen, von dem eine termingerechte Zahlung…
Der Bund leistet die zur Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft notwendigen Liquiditätshilfen als verzinsliches Darlehen nach Maßgabe des…
Bis zum Ende des vierten Jahres nach Beginn der Darlehensrückzahlung wird der Kreditanstalt für Wiederaufbau auf Verlangen die Darlehens- und Zinsschuld eines…
Aus dem Jahresüberschuss der NRW.BANK sind jeweils auf Anforderung des Landes unmittelbar an den Bund nach dem 31. Dezember 2010 fällig werdende Zinsbeträge zu…
Die den Ländern zur Förderung des Wohnungsbaus als Darlehen gewährten Bundesmittel und Finanzhilfen sind mindestens so zu verzinsen und zu tilgen, dass die…
Die Haushaltsmittel des Bundes werden nach ihrer Ausgabe zulasten des Bundeshaushalts unverzüglich an den Letztempfänger weitergeleitet. Wenn bei Abwicklung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.