§ 13 WFAusbV
Im Prüfungsbereich Technische Hilfeleistung und ABC-Einsatz soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist, Funktionen und Aufgaben in taktischen Feuerwehreinheiten nach Feuerwehr-Dienstvorschriften wahrzunehmen und dabei
Einsatzmittel zu handhaben,
Gefährdungspotentiale abzuschätzen,
Eigensicherung durchzuführen und Unfallverhütungsvorschriften zu beachten sowie
die Situationen vor Ort zu erkunden und Sachstände rückzumelden.
Für den Nachweis nach Absatz 1 sind folgende Gebiete zugrunde zu legen:
technische Hilfe leisten und
einen ABC-Einsatz durchführen.
Der Prüfling soll je eine Arbeitsprobe zu Absatz 2 Nummer 1 und 2 durchführen. Mit ihm wird über jede der beiden Arbeitsproben ein auftragsbezogenes Fachgespräch geführt.
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 90 Minuten. Innerhalb dieser Zeit sollen die auftragsbezogenen Fachgespräche zusammen höchstens zehn Minuten dauern.