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Gegenstände der öffentlichen Wohnraumförderung sind insbesondere der Wohnungsbau einschließlich Ersterwerb, die Modernisierung, der Erwerb bestehenden Wohnraums zur Selbstnutzung, Baumaßnahmen zur Schaffung von Räumen für wohnungsnahe soziale Infrastruktur, Baumaßnahmen zur Umsetzung kommunaler wohnungspolitischer Handlungskonzepte, der Erwerb von Belegungsrechten und die Gründung von Wohnungsgenossenschaften.
Die Fördermittel dienen der Finanzierung von angemessenem Wohnraum mit durchschnittlichen Baukosten. Die Miete oder das Entgelt für geförderten Wohnraum und die Belastung aus der Finanzierung geförderten selbst genutzten Wohneigentums soll unter Berücksichtigung von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz und dem Sozialgesetzbuch für die Zielgruppe tragbar sein.
Zuschüsse aus Mitteln der NRW.BANK dürfen nur gewährt werden, soweit die NRW.BANK Haushaltsmittel vom Land erhält.
Fördergegenstände sind: wenn damit die Unterstützung von Haushalten bei der Versorgung mit Mietwohnraum durch Begründung von Belegungs- und Mietbindungen oder…
beim Ersterwerb oder Erwerb vorhandenen Wohnraums zur Selbstnutzung der Erwerber,
die Gewährung von Fördermitteln in der Form von Darlehen, Zuschüssen oder in Kombination beider Förderformen zur nachstelligen Finanzierung,
Bei der Förderung sind zu berücksichtigen:
Im Rahmen der Zweckbestimmung können Fördermaßnahmen durchgeführt werden, insbesondere Darlehen gewährt und Zinslasten aus der Verbilligung von Darlehen…
Förderfähig ist folgender Wohnraum:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.