Art 5 Abs. 1 WGLeistVtrITAGDieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung mit der Maßgabe in Kraft, daß Artikel 2 dieses Gesetzes erst mit dem Inkrafttreten des Vertrags zwischen der…
Art 1 EuRHiÜbkVtrITAGGesetz zu dem Vertrag vom 24. Oktober 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung
Dem in Rom am 24. Oktober 1979 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über die Ergänzung des…
Art 2 Abs. 1 WGLeistVtrITAGDie Bestimmung des Artikels 77 Abs. 4 des Friedensvertrags mit Italien vom 10. Februar 1947 findet auf Ansprüche italienischer Staatsangehöriger nach dem…
Art 1 UrkBefrITAGGesetz zu dem Vertrag vom 7. Juni 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über den Verzicht auf die Legalisation von Urkunden
Dem in Rom am 7. Juni 1969 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über den Verzicht auf die Legalisation…
Art 3 Abs. 1 WGLeistVtrITAGDie Bestimmung des Artikels 77 Abs. 4 des Friedensvertrags mit Italien vom 10. Februar 1947 findet auf rückerstattungsrechtliche Ansprüche, die unter das…