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Das im Folgenden näher bestimmte Gebiet mit einer Größe von ca. 46 ha wird zum Landschaftsschutzgebiet erklärt. Es trägt die Bezeichnung Landschaftsschutzgebiet „Wiesen bei Frankenholz und Oberbexbach“ (L 6609-303) und ist Teil des Netzes Natura 2000 (§ 31 Bundesnaturschutzgesetz) als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.07.1992 S. 7) in der derzeit geltenden Fassung. Das Schutzgebiet liegt in der Stadt Bexbach, Gemarkungen Frankenholz und Oberbexbach, westlich der L 116 zwischen den Ortsteilen Oberbexbach und Frankenholz.
Das Schutzgebiet ist in der anliegenden Übersichtskarte,[2] die Bestandteil dieser Verordnung ist, durch schwarze Umrandung gekennzeichnet. Die flurstückgenaue Abgrenzung ist in einer Detailkarte 1: 2000 mit Flurstücknummern und Randsignatur, die ebenfalls Bestandteil dieser Verordnung ist, wiedergegeben. Diese Karten und der Verordnungstext werden im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz - Oberste Naturschutzbehörde -, Saarbrücken, verwahrt. Eine weitere Ausfertigung befindet sich bei der Stadt Bexbach. Verordnungstext und Karten können bei den genannten Stellen eingesehen werden.
In der Detailkarte werden, soweit dies für die Anwendbarkeit nachfolgender Regelungen erforderlich ist, die Lebensraumtypen und deren Erhaltungszustände nach Anhang I und Artvorkommen nach Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG dargestellt.
Das Schutzgebiet wird an den Hauptzugängen durch das Schild „Landschaftsschutzgebiet“ gekennzeichnet, dessen Aufstellung und Bestand die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken zu dulden haben.