§ 3 WiKrAusglWG
Durch die Finanzhilfen werden zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft und zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums folgende strukturverbessernde Investitionen gefördert:
Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur, insbesondere in folgenden Bereichen:
für die wirtschaftliche Entwicklung bedeutsame Umweltschutzmaßnahmen;
Energieversorgung;
Trinkwasserversorgung;
Verkehr;
Erschließung und Sanierung von Industrie- und Gewerbeflächen;
Fremdenverkehr;
Maßnahmen zur Förderung des Wohnungsbaus, insbesondere zur Modernisierung und Instandsetzung, einschließlich des Studentenwohnraumbaus;
Maßnahmen zur Förderung des Städtebaus, insbesondere zur Stadt- und Dorferneuerung, einschließlich Erhaltung und Erneuerung historischer Stadtkerne;
Maßnahmen zur Förderung der Aus- und Weiterbildung im beruflichen Bereich unter Einschluß der Hochschulen und Fachhochschulen;
Maßnahmen zur Förderung von Wissenschaft, Forschung und Entwicklung;
für die wirtschaftliche Entwicklung bedeutsame Maßnahmen zur Förderung kommunaler Investitionen, soweit sie nicht bereits von den Förderungsmaßnahmen nach den Nummern 1 bis 5 umfaßt werden, insbesondere Investitionen zum Aufbau und zur Erneuerung von sozialen Einrichtungen.