Teil 4
Zulassung, Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen auf See sowie Anlagen zur Übertragung der Energie
Abschnitt 2
Errichtung, Betrieb und Beseitigung von Einrichtungen
Unterabschnitt 2
Besondere Bestimmungen für Windenergieanlagen auf See
§ 86
Rechtsfolgen der Änderung oder Neuerteilung von Planfeststellungsbeschlüssen oder Plangenehmigungen