§ 3 WinzAusbStEignVVerordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Winzer/zur Winzerin
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 10 WinzMeistPrVVerordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Winzer/Winzerin
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 7 WeinTechAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Weintechnologen und zur Weintechnologin
Diese Verordnung tritt am 1. August 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Weinküfer-Ausbildungsverordnung vom 7. Dezember 1982 (BGBl. I S. 1656) außer Kraft.
§ 15 SVFAngAusbV 1997Verordnung über die Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten/zur Sozialversicherungsfachangestellten
Diese Verordnung tritt am 1. August 1997 in Kraft.