§ 2 WeinTechAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Weintechnologen und zur Weintechnologin
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 LwAusbV 1995Verordnung über die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Auszubildende, denen der Besuch eines nach landesrechtlichen Vorschriften eingeführten schulischen Berufsgrundbildungsjahres…
§ 2 Abs. 2 TWirtAusbV 2005Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierwirt/zur Tierwirtin
Auszubildende, denen der Besuch eines nach landesrechtlichen Vorschriften eingeführten schulischen Berufsgrundbildungsjahres nach der…
§ 3 Abs. 1 WinzerAusbV 1997Berufsfeldbreite Grundbildung und Zielsetzung der Berufsausbildung
Die Ausbildung im ersten Ausbildungsjahr vermittelt eine berufsfeldbreite Grundbildung, wenn die betriebliche Ausbildung nach dieser Verordnung und die…
§ 2 Abs. 2 GärtnAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin
Auszubildende, denen der Besuch eines nach landesrechtlichen Vorschriften eingeführten schulischen Berufsgrundbildungsjahres nach einer Verordnung gemäß § 29…