WinzerAusbV 1997 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 1 WinzerAusbV 1997Staatliche Anerkennung des AusbildungsberufesVerordnung über die Berufsausbildung zum Winzer/zur Winzerin Eingangsformel§ 2 Der Ausbildungsberuf Winzer/Winzerin wird staatlich anerkannt. Eingangsformel§ 2