Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Bearbeitung einer vom Nutzer über das Portal abgegebenen Erklärung soll nach Eingang bei der zuständigen Behörde innerhalb von sieben Tagen aufgenommen werden. Geschieht dies nicht und ist das elektronische Datenverarbeitungssystem einer Behörde nicht gemäß § 1 Absatz 2 an die technische Schnittstelle des Portals angebunden, wird die Geschäftsstelle hierüber informiert (Hinweisfunktion). Die Geschäftsstelle wirkt auf eine zeitnahe Bearbeitung hin.
Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Personen und Stellen können sich zu dem Antrag schriftlich gegenüber der Genehmigungsbehörde äußern. Stellungnahmen sind…
Zur Umsetzung der Mitbestimmung informiert die verantwortliche Fachkraft die Nutzerinnen und Nutzer schriftlich oder durch Aushang über die…
Die oder der Polizeibeauftragte bestätigt den Eingang von Eingaben innerhalb von zwei Wochen nach Eingang. Sofern diese keine plausiblen Informationen über…
Liegen Erkenntnisse vor, dass die Sicherheit der Dienstleistungserbringung gefährdet ist, informiert die zuständige Behörde den Niederlassungsmitgliedstaat über…
Werden bei der Auswertung der Überwachung nach Absatz 3 Mängel festgestellt, teilt die Überwachungsstelle gemäß Artikel 7 des Durchführungsbeschlusses (EU)…
Die Vereinbarung bedarf der Genehmigung der in § 29 Abs. 4 bestimmten Aufsichtsbehörde. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn die Aufsichtsbehörde den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.