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Bei Zuwendungsbaumaßnahmen einer Wissenschaftseinrichtung kann von einer Beteiligung und verfahrensbegleitenden Prüfung der fachlich zuständigen technischen staatlichen Verwaltung abgesehen werden, wenn die Wissenschaftseinrichtung über hinreichenden baufachlichen Sachverstand und ein adäquates internes Controlling verfügt und insoweit sicherstellen kann, dass Das Nähere wird in einer Verwaltungsvorschrift geregelt, die vom zuständigen Bundesministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem Bundesministerium der Finanzen nach Anhörung des Bundesrechnungshofes erlassen wird.
die Mittel wirtschaftlich, zweckentsprechend und qualitätsorientiert verwendet werden und
die vergaberechtlichen sowie baupolitischen Anforderungen des Bundes eingehalten werden.
Vergeben und Abrechnen von Aufträgen über Lieferungen und Leistungen unter Beachtung der vertragsrechtlichen und der haushaltsrechtlichen Vorschriften sowie des…
In begründeten Einzelfällen kann die für die Wissenschaft zuständige oberste Landesbehörde im Einvernehmen mit der für die Bauangelegenheiten zuständigen…
Die baufachliche Prüfung erstreckt sich auf die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Planung und Ausführung sowie auf die Angemessenheit der Kosten. Im Zuge…
Berücksichtigen wirtschaftsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen sowie des Datenschutzes.
das fachliche und baufachliche Prüfungsverfahren,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.