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Wurde die Prüfung nicht bestanden, darf sie einmal wiederholt werden. Der Vorsitz des Prüfungsausschusses bestimmt, ob und wie lange zuvor erneut Weiterbildungszeiten zu leisten und welche Leistungsnachweise zu erbringen sind.
Über eine nicht bestandene Prüfung erhalten die zu prüfenden Personen vom Prüfungsausschuss einen schriftlichen Bescheid. Darin sind die Ergebnisse der…
Bei Nichtbestehen darf die Prüfung einmalig wiederholt werden. Wird in einzelnen Prüfungsfächern keine wenigstens ausreichende Leistung erreicht, entscheidet…
Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann sie einmal wiederholen. Die Frist, nach deren Ablauf die Prüfung wiederholt werden kann, bestimmt die…
Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann einmal wiederholt werden. Umfang und Zeitpunkt der Wiederholung sowie Auflagen im Hinblick auf die Wiederholung von…
Bei nicht bestandener Prüfung erhalten die geprüften Personen vom Prüfungsausschuss einen schriftlichen Bescheid. Darin sind die Ergebnisse der einzelnen…
Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann sie einmal wiederholen. Die Frist, nach deren Ablauf die Prüfung wiederholt werden kann, bestimmt der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.