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Die Weiterbildung endet mit einer mündlichen Prüfung.
Die Prüfung wird bei dem Prüfungsausschuß für die Weiterbildung der Apothekerinnen und Apotheker für das Gebiet "Öffentliches Gesundheitswesen" abgelegt, der bei der Bezirksregierung Münster, Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie des Landes Nordrhein-Westfalen (Landesprüfungsamt) eingerichtet wird.
Die Weiterbildung endet mit einer mündlichen Prüfung.
Die Weiterbildung endet mit einer mündlichen Prüfung. Diese wird mit jeweils einer oder einem zu Prüfenden in den in § 11 genannten Fächern von den jeweiligen…
Die Weiterbildung erfolgt unter verantwortlicher fachlicher Anleitung von hauptberuflich im öffentlichen Gesundheitswesen tätigen Apothekerinnen oder Apothekern…
Die Weiterbildung schließt mit einer Prüfung ab. Über die bestandene Prüfung stellt die Weiterbildungsstätte ein Zeugnis aus.
Die Abschlussprüfung wird vor dem Prüfungsausschuss für die zahnärztliche Weiterbildung für das Gebiet „Öffentliches Gesundheitswesen“ abgelegt, der bei der…
Die Weiterbildung schließt mit einer Prüfung ab. Diese besteht mindestens aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Sie kann zusätzlich aus einem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.