WoBauG1/2ÄndG — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungArt 5 WoBauG1/2ÄndGGesetz zur Änderung des Ersten Wohnungsbaugesetzes und des Zweiten Wohnungsbaugesetzes Art 4Art 6 Dieses Gesetz gilt nicht im Saarland. Art 4Art 6