WoBauG1/2ÄndG — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungArt 6 WoBauG1/2ÄndGGesetz zur Änderung des Ersten Wohnungsbaugesetzes und des Zweiten Wohnungsbaugesetzes Art 5Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Art 5