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Der Mieter ist im Falle einer Erklärung des Vermieters nach § 10 berechtigt, das Mietverhältnis spätestens am dritten Werktag des Kalendermonats, von dem an die Miete erhöht werden soll, für den Ablauf des nächsten Kalendermonats zu kündigen.
Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Macht der Vermieter eine Mieterhöhung nach § 558 oder § 559 geltend, so kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des…
Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.