§ 1 Abs. 1 2. WOMitbestGZweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
Besteht ein Unternehmen, in dem die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes ein Mitbestimmungsrecht haben, aus mehreren Betrieben, so…
§ 55 Abs. 2 3. WOMitbestGDritte Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
Absatz 1 ist entsprechend anzuwenden, wenn die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eines Unternehmens nach dieser Verordnung durch Delegierte an der Wahl von…
§ 38 WODrittelbGAllgemeine Vorschriften
Nehmen die Arbeitnehmer mehrerer Betriebe oder mehrerer Unternehmen an der Abstimmung über die Abberufung eines Arbeitnehmervertreters im Aufsichtsrat teil, so…
§ 53 Abs. 1 Nr. 3 1. WOMitbestGErste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
ob der Betriebswahlvorstand nach § 51 beschlossen hat, dass die zu wählenden Delegierten auch an der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer anderer…
§ 54 Abs. 1 Nr. 2 3. WOMitbestGDritte Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
der Betriebswahlvorstand (Unternehmenswahlvorstand) des in Nummer 1 bezeichneten Unternehmens nach § 51 der Ersten Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz (§ 55…