BSG, B 4 AS 9/14 RUrteil v. 2014-11-18 · § 10 WoFG
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - Einpersonenhaushalt in Dresden - schlüssiges Konzept des Grundsicherungsträgers - Wohnflächengrenze - Angemessenheitsprüfung für die Heizkosten bei nicht aufgeschlüsselter Vorauszahlung eines Gesamtbetrages für Betriebs- und Heizkosten
BSG, B 4 AS 77/12 RUrteil v. 2013-09-10 · § 10 WoFG
Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Einpersonenhaushalt in München - fehlendes schlüssiges Konzept des Grundsicherungsträgers - Überprüfung der Mietobergrenze durch das Gericht - Sachverständigengutachten - Auswertung einer Datenstichprobe eines qualifizierten Regressionsmietspiegels
BSG, B 14 AS 28/12 RUrteil v. 2013-04-16 · § 10 WoFG
Arbeitslosengeld II bzw Sozialgeld - Unterkunft und Heizung - Kostensenkungsverfahren - Übergangszeitraum - Änderung der Bewohnerzahl durch Auszug eines Mitbewohners - Angemessenheitsprüfung - Zweipersonenhaushalt im Saale-Holzland-Kreis in Thüringen - keine grundsätzliche Erhöhung der Wohnflächengrenze bei Alleinerziehung eines minderjährigen behinderten Kindes - fehlende Feststellungen zur konkreten Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
BSG, B 14 AS 13/12 RUrteil v. 2012-08-22 · § 10 Abs 1 Nr 2 WoFG
Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Zweipersonenhaushalt in Kiel - keine pauschale Erhöhung der Wohnflächengrenze für Alleinerziehende nach wohnraumförderungsrechtlichen Sonderregelungen - Zumutbarkeit der Kostensenkung - Angemessenheit der kalten Betriebskosten
BSG, B 14 AS 50/10 RUrteil v. 2010-10-19 · § 10 Abs 1 WoFG
Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - keine Aufteilung der Unterkunftskosten nach Kopfzahl bei unter 6monatigem Auslandsaufenthalt des Partners - Fortbestehen der Lebenspartnerschaft und Bedarfsgemeinschaft - Angemessenheitsprüfung anhand des Berliner Mietspiegels 2007 - Zweipersonenhaushalt - Prüfung der kalten Betriebskosten nach örtlicher Betriebskostenübersicht - Abschlag für Kochenergie bei den Heizkosten