§ 4 BergWoZSenkVBergarbeiterwohnungsbau-Zinssenkungsverordnung
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 1986 in Kraft.
§ 8 1. WoZErhVErste Verordnung über die Erhöhung der Zinsen für Darlehen aus Wohnungsfürsorgemitteln des Bundes
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 6 2. WoZErhVZweite Verordnung über die Erhöhung der Zinsen für Darlehen aus Wohnungsfürsorgemitteln des Bundes
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 33 JAVollzOVerordnung über den Vollzug des Jugendarrestes
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1966 in Kraft.