2. WoZErhV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 6 2. WoZErhVInkrafttretenZweite Verordnung über die Erhöhung der Zinsen für Darlehen aus Wohnungsfürsorgemitteln des Bundes § 5Schlußformel Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. § 5Schlußformel