Anlage I Kap IV A I Nr. 8 EinigVtrVertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands
Verordnung über die Aufgaben des Amts für Wertpapierbereinigung vom 8. Mai 1964 (BGBl. I S. 317)
§ 37 WPapBerSchlGViertes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes
Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Aufgaben der nach § 29 des Wertpapierbereinigungsgesetzes gebildeten Kammern für…
§ 10 Abs. 4 WPapBerSchlGViertes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes
Auf Aktien, die von dem Präsidenten des Bundesausgleichsamts veräußert werden, sind § 55 des Zweiten und § 26 des Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung…
§ 71 Abs. 2 AuslWBGGesetz zur Bereinigung von deutschen Schuldverschreibungen, die auf ausländische Währung lauten
Die Landesjustizverwaltung kann für die Bezirke mehrerer Kammern für Wertpapierbereinigung einer von ihnen die Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse auf Grund…
§ 39 WPapBerSchlGViertes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes
Soweit dieses Gesetz auf das Wertpapierbereinigungsgesetz Bezug nimmt, ist darunter je nach dem Geltungsbereich das Gesetz zur Bereinigung des Wertpapierwesens…