WPapBerBeendV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 WPapBerBeendVInkrafttretenVerordnung über den Zeitpunkt der Beendigung der Aufbewahrungsfrist für Unterlagen über die Wertpapierbereinigung § 1Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 1