§ 36 Nr. 2 WPapBerSchlGViertes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes
bis zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang die Anmeldestellen, Prüfstellen und Wertpapiersammelbanken die Unterlagen über die Wertpapierbereinigung…
§ 3 Abs. 2 WPapBerSchlGViertes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes
Ist ein Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens nicht gestellt worden, so wird die nach § 9 des Wertpapierbereinigungsgesetzes ausgestellte Sammelurkunde mit dem…
§ 6 WPapBerSchlGViertes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes
Nachanmeldungen (§ 1 des Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes vom 16. November 1956 - Bundesgesetzbl. I S. 850) sind…
Art. 51 Abs. 1 32006L0073RICHTLINIE 2006/73/EG DER KOMMISSION vom 10. August 2006 zur Durchführung der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die organisatorischen Anforderungen an Wertpapierfirmen und die Bedingungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit sowie in Bezug auf die Definition bestimmter Begriffe für die Zwecke der genannten Richtlinie (Text von bedeutung für den EWR)
Die Mitgliedstaaten verpflichten die Wertpapierfirmen, alle nach der Richtlinie 2004/39/EG und den zugehörigen Durchführungsmaßnahmen erforderlichen…
§ 2 Abs. 1 WPapBerSchlGViertes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes
Anträge nach §§ 4, 5 des Wertpapierbereinigungsgesetzes auf Feststellung, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Bereinigung einer Wertpapierart gegeben…