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Zum Wehrdienst wird nicht herangezogen, wer nicht wehrdienstfähig ist.
Zum Zivildienst wird nicht herangezogen, wer nicht zivildienstfähig ist.
nicht wehrdienstfähig.
Zu Dienstleistungen wird nicht herangezogen, wer dienstunfähig ist.
Das Bundesministerium der Verteidigung kann für Wehrpflichtige, die zu Wehrübungen herangezogen werden sollen, die Verwendungsfähigkeit allgemein oder für den…
wegen Aussetzung der Vollziehung des Einberufungsbescheides oder der Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Klage nicht vor Vollendung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.