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Sofern ein Land nach Maßgabe des § 4 Absatz 3 ein vereinfachtes Verfahren für die Wärmeplanung vorsieht, kann es hierzu insbesondere
den Kreis der nach § 7 zu Beteiligenden reduzieren, wobei den Beteiligten nach § 7 Absatz 2 mindestens Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden soll;
Im vereinfachten Verfahren kann abgesehen werden von Zudem kann in Ergänzung zur Eignungsprüfung nach § 14 des Wärmeplanungsgesetzes für Teilgebiete ein…
den Kreis der nach § 7 des Wärmeplanungsgesetzes zu Beteiligenden reduzieren, wobei den Beteiligten nach § 7 Absatz 2 des Wärmeplanungsgesetzes mindestens…
den Kreis der nach § 7 des Wärmeplanungsgesetzes zu Beteiligenden reduzieren, wobei den Beteiligten nach § 7 Absatz 2 des Wärmeplanungsgesetzes mindestens…
Die Pflicht zur Durchführung einer Wärmeplanung nach § 4 Absatz 1 ist nicht für ein beplantes Gebiet anzuwenden, für das spätestens zum Ablauf der in § 4 Absatz…
Ausgenommen von der Pflicht zur Durchführung einer Wärmeplanung nach dem Wärmeplanungsgesetz sind planungsverantwortliche Stellen, soweit die Voraussetzungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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