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Der Vorsitz des Prüfungsausschusses setzt den Prüfungstermin fest. Er ist den zu Prüfenden rechtzeitig, spätestens zwei Wochen vorher, bekanntzugeben.
Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses setzt im Einvernehmen mit den Prüfern die Prüfungstermine und -orte fest und gibt sie mindestens einen Monat vor…
Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses setzt im Einvernehmen mit den Prüfern die Prüfungstermine und -orte fest und gibt diese mindestens einen Monat vor…
Der Vorsitz des Prüfungsausschusses setzt den Prüfungstermin fest. Er ist den zu Prüfenden rechtzeitig, spätestens zwei Wochen vorher, bekanntzugeben.
Der Vorsitz setzt die Prüfungstermine im Einvernehmen mit der Leitung der Ausbildungsstätte fest.
Der Vorsitz des Prüfungsausschusses setzt die Prüfungstermine und die Prüfungsfächer nach Absprache mit der Leitung des Fachseminars fest. Die Prüfungstermine…
Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses für die Zweite Staatsprüfung setzt die Prüfungstermine fest und lädt die zu prüfenden Personen bis spätestens…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.